foerderverein-vhs-vh.de
foerderverein-vhs-vh.de

Aktuelles

13.April 2018 19:00 Uhr Jahreshauptversammlung

Satzung

Auszug aus der Satzung des Verein der Freunde und Förderer der Volkshochschule Velbert-Heiligenhaus e.V.

 

§1 Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Volkshochschule Velbert-Heiligenhaus e.V.

 

§2 Sitz des Vereins ist Heiligenhaus.

 

§3 Zweck des Vereins ist es, die Bildungsziele der Volkshochschule Velbert-Heiligenhaus zu fördern. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

 

§4 Die zur Erreichung seiner Ziele notwendigen Mittel erwirbt der Verein durch Mitgliedsbeiträge und Spenden jeglicher Art. [...] Spenden können auch von Nichtmitgliedern geleistet werden.

 

§6 Mitglieder des Vereins können werden

a) Teilnehmer der VHS

b) Kursleiter und Referenten der VHS

c) Freunde und Förderer der VHS (natürliche und juristische Personen).

 

Die vollständige Satzung steht unter Formulare zum Download zur Verfügung.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte jederzeit gerne an den Vorstand der Freunde und Förder der Volkshochschule Velbert-Heiligenhaus e.V. Die Kontaktdaten finden Sie unter Kontakt.

Druckversion | Sitemap
© Verein der Freunde und Förderer der Volkshochschule Velbert-Heiligenhaus e.V.